Unser Haus erfüllt als ambulantes Rehazentrum die höchsten Qualitätsansprüche. Hinsichtlich personeller, apparativer und räumlicher Ausstattung werden alle Voraussetzungen für sämtliche Zulassungen erfüllt. Das Rehazentrum Wöhrderwiese ist sowohl nach DIN EN ISO 9001:2008 sowie nach DEGEMED zertifiziert. Das heißt, dass in allen Fachbereichen Therapeuten mit der besten Ausbildung und einer Vielzahl von Zusatzqualifikationen für Ihre Therapie zur Verfügung stehen. Unser Haus bietet Ihnen als Privat- bzw. Beihilfepatient daher eine optimale Behandlung, für die wir durchaus maßvolle Preise zum Ansatz bringen.
Feste Terminvereinbarung / Terminversäumnis / Bereitstellungshonorar
Sie kommen zur Behandlung in eine Praxis, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist und Ihnen hierdurch Wartezeiten erspart werden. Sie müssen deshalb, wenn Sie vereinbarte Termine nicht einhalten können, diese spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können.
Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitige vertragliche Pflichten. Sie sind, wenn Sie den Termin nicht rechtzeitig absagen, verpflichtet, für die vorgesehene Zeit und die vorgesehene Behandlung und Vergütung Ersatz zu leisten. Dies bedeutet, dass Sie auch im Falle der Nichtwahrnehmung des vereinbarten Behandlungstermins das Honorar für die im nicht rechtzeitig abgesagten Behandlungstermin geplanten Behandlungsmaßnahmen an uns bezahlen müssen.
Für die Absage genügt eine schriftliche Mitteilung (Brief, Fax, Email) oder eine telefonische Absage während unserer Öffnungszeiten. Diese Regelung gilt auch dann, wenn Sie unverschuldet den Termin nicht rechtzeitig absagen können (z.B. Unfall auf dem Weg zur Therapie oder plötzliche schwere Erkrankung).
Unterbrechungen
Eine Unterbrechung von Behandlungsabläufen ist bei Rezepten, die nicht vorab bezahlt worden sind, nur bis zu 4 Wochen möglich; bei einer länger andauernden Unterbrechung werden wir die Rezepte anhand der in Anspruch genommenen Behandlungen abrechnen. Nach Bezahlung können die restlichen Termine des Rezeptes in Anspruch genommen werden. Hierzu ist das ursprüngliche Rezept erneut vorzulegen. Es ist nicht notwendig, sich ein Ersatzrezept ausstellen zu lassen.
Zahlungsbedingungen
Unsere Zahlungsbedingungen sind:
1. Zahlung des vereinbarten Honorars zu Beginn der Behandlung in bar oder per EC-Karte
2. Zahlung des vereinbarten Honorars auf Rechnung innerhalb von 28 Tagen nach Rechnungsstellung
Wir weisen darauf hin, dass das mit uns vereinbare Leistungsentgelt von einer Erstattung Ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle unabhängig ist, was insbesondere für die Zahlungsfälligkeit gilt. Sowohl die Kombinationsmöglichkeit verschiedener Therapien (z. B. Krankengymnastik und Massagen), die mögliche Gesamtzahl der Therapieeinheiten oder ob eine vorherige Genehmigung nötig ist, ist abhängig von dem von Ihnen gewählten Tarif mit Ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfe. Aus verwaltungstechnischen Gründen ist die Vorlage Ihrer Versicherungskarte notwendig.
Bei verspäteter Zahlung werden wir eine Verwaltungskostenzuschlag von pauschal 2,50€ erheben.
Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten (Verzugszinsen von 5% über dem Basiszins).
Preislisten / Aufzahlungsmöglichkeiten / Selbstzahlermodelle
Die Preislisten sowie unsere Aufzahlungs- und Selbstzahlerangebote sind jederzeit an der Anmeldung erhältlich und einsehbar.
Sonstige Vereinbarungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäfts- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, sind die übrigen Bestimmungen hiervon nicht betroffen und gelten weiter fort. Der Gerichtstand und der Erfüllungsort ist Nürnberg.


