Wege zur Reha

Ihr Wunsch- und Wahlrecht

Das Sozialgesetzbuch IX sieht in § 9 vor, dass der Rehabilitationsträger - z. B. also Ihre Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung - Ihren berechtigten Wünschen entsprechen muss.

 

Liegt bei Ihnen die medizinische Notwendigkeit für eine Rehabilitationsmaßnahme vor und ist Ihre Rehabilitationsfähigkeit gegeben, haben Sie somit das Recht, frei zwischen einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder einer ganztägig ambulanten Rehabilitation zu wählen.

 

Zusätzlich steht es Ihnen zu, sich eine geeignete Rehabilitationseinrichtung selbst auszusuchen. Wünschen Sie also, Ihre Rehabilitationsmaßnahme hier im Ambulanten Rehazentrum Wöhrderwiese durchzuführen, tragen Sie dies bereits in Ihrem Rehaantrag ein.

Antragsverfahren

Je nach Kostenträger sind unterschiedliche Antragsverfahren und Formulare zu beachten. Zugelassen ist das Ambulante Rehazentrum Wöhrderwiese von allen Rentenversicherungsträgern, allen gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Beihilfestellen und privaten Krankenversicherungen.  

 

Zur Orientierung haben wir Ihnen im Folgenden einen kurzen Überblick der verschiedenen Antragsverfahren / Antragsformulare zusammengestellt. Bei Fragen oder Unklarheiten scheuen Sie sich bitte nicht, sich vertrauensvoll an unsere Rehaberatungsstelle zu wenden. Wir helfen Ihnen sehr gerne auch bei Ihrer Antragsstellung. 

 

  • Kostenträger Rentenversicherung

Ist Ihre Rentenversicherung der zuständige Kostenträger, benötigen Sie zur Antragsstellung die Formulare G100, G110 und G120 sowie einen ärztlicher Befundbericht. Diese Formulare müssen ausgefüllt an Ihre Rentenversicherung gesendet werden, wobei Sie als Antragssteller die beiden Formulare G100 und G110,  Ihre Krankenkasse das Formular G120 und Ihr behandelnder Arzt den ärztliche Befundbericht entsprechend ergänzen müssen.

 

Bitte beachten Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht und geben Sie direkt bei der Antragsstellung Ihre Wünsche hinsichtlich der Rehabilitationsform (ganztägig ambulant oder stationär) sowie der Rehabilitationseinrichtung an.

 

  • Kostenträger gesetzliche Krankenkasse

Möchten Sie eine Rehabilitationsmaßnahme über Ihre Krankenkasse beantragen, ist von Ihrem behandelnden Arzt das Formular "Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation"  (Muster 60) auszufüllen und an Ihre Krankenkasse weiterzuleiten.

 

Bestätigt sich die Zuständigkeit Ihrer Krankenkasse als Kostenträger, erhält Ihr Arzt daraufhin das Formular "Verordnung von medizinischer Rehabilitation (Muster 61) , welches er dann wieder ausgefüllt an Ihre Krankenkasse zurück sendet. Erst dann kann über die Genehmigung der Maßnahme entschieden werden.

 

Stellt Ihre Krankenkasse jedoch fest, dass nicht sie sondern die Rentenversicherung der zuständige Kostenräger ist, wird sie das gesamte Antragspakt an die jeweilige Rentenversicherungsstelle weiterleiten.

 

Bitte beachten Sie auch hier Ihr Wunsch- und Wahlrecht und bitten Sie Ihren Arzt, Ihre Wünsche hinsichtlich der Rehabilitationsform (ambulant oder stationär) sowie der Rehabilitationseinrichtung bereits bei der Antragstellung zu berücksichtigen.

 

  • Private Krankenversicherung / Beihilfe

Als Privatpatient (private Krankenversicherung, Beihilfe) stellt Ihnen Ihr behandelnder Arzt bei entsprechender Indikation eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zur ambulanten Rehabilitation / EAP (Erweiterte Ambulante Physiotherapie) für privatversicherte und beihilfeberechtigte Patienten) aus. Hiermit wenden Sie sich an uns, sehr gerne klären wir die Kostenübernahme dann direkt mit Ihrer jeweiligen Versicherung bzw. Beihilfestelle. Nach erfolgter Kostenzusage durch Ihre private Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle vereinbaren wir dann mit Ihnen Ihre Behandlungstermine bei uns im Haus.

 

  • Berufsgenossenschaft

Falls Sie eine Rehabilitationsmaßnahme aufgrund eines Unfalls benötigen, welcher in den Zuständigkeitsbereich einer Berufsgenossenschaft fällt, bekommen Sie von Ihrem D-Arzt oder der behandelnden Akutklinik eine Verordnung zur Durchführung einer Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP) / F 2410 0104 Verordnung EAP ausgestellt. Mit dieser wenden Sie sich bitte an uns, wir übernehmen für Sie gerne den Antrag auf Kostenübernahme bei der jeweilig zuständigen Stelle. Geht die Genehmigung daraufhin ein, vereinbaren wir mit Ihnen Ihre Behandlungstermine bei uns im Haus.

Rehazentrum Wöhrderwiese - Hadermühle 8 - 90402 Nürnberg - Tel:. 09 11 / 23 09 22 – 0
www.rehazentrum-ww.de